Der unten abgebildete Kenntnisnachweis bezieht sich nur auf Sport – und Hobbypiloten, die gerne Modellflugzeuge über 2kg und über 100m fliegen wollen – er ist nicht für die gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung ausgelegt. 

Den Kenntnisnachweis kann man für etwa 26 Euro günstig beim Deutschen  Modellflieger Verband ( DMFV ) hier online nach erfolgreicher Prüfung erhalten ( bitte hier klicken ) !


Im Gegensatz zu den vielen Firmen und Organisationen, die den Kenntnisnachweis als anerkannte Stelle des Luftfahrtbundesamtes nach §21d der LuftVO in Form von Schulungen und Präsenzprüfungen anbieten, sind die beiden Luftsportverbände DMFV und DAeC vom Bundesverkehrsministerium hoheitlich beauftragt, den Kenntnisnachweis (Einweisung) nach §21e der LuftVO auszustellen.

Diese beiden Formen des Kenntnisnachweises unterscheiden sich grundlegend.

Während der Kenntnisnachweis nach §21d vorwiegend für den gewerblichen und wissenschaftlichen (nicht privaten) Bereich erforderlich ist, gilt die Einweisung nach §21e ausschließlich für rein private Sport- und Freizeitzwecke. Eine Unterscheidung zwischen Drohnen und klassischen Flugmodellen erfolgt hierbei nicht, einzig und allein die Art der Nutzung ist ausschlaggebend, ob nun der eine oder andere Kenntnisnachweis für Sie der richtige ist.

Mit dieser Regelung zielt oder Gesetzgeber darauf, das Hobby Modellflug mit einem nachweislich geringen Sicherheitsrisiko nicht den strengeren Regularien des Drohnenbetriebes auf nicht -privater Ebene unterwerfen zu wollen.

( Bei dem unteren Bild handelt es sich um einen Ausschnitt meines eigenen Kenntnisnachweises )